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Kabotage
Letzte Änderung: 07.08.2023
Als Kabotage werden Verkehrsleistungen bezeichnet, die ein Verkehrsunternehmen in einem Mitgliedsstaat erbringt, in dem er nicht niedergelassen ist. Sie darf als Sonderfall der Dienstleistungsfreiheit nicht als dauerhafte und ununterbrochene Tätigkeit in einem anderen Staat ausgeführt werden, weil…
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